Marktkommentar: Grundgesetzänderung – „Schwäbische Hausfrau“ hat ausgedient!
Der Bundestag hat mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit die Schuldenbremse im Grundgesetz aufgehoben. Sofern der Bundesrat am Freitag ebenfalls zustimmt, wäre der Weg für Sondervermögen und ein Ende der Schuldenbremse freigemacht. Eine Einschätzung zum historischen Schritt von Dr. Manuel Steinbrink, Ökonom Investmentstrategie bei der apoBank.