Kommentar zu Änderungen am GKV-Spargesetz: Mehr Planungssicherheit für Praxen und Kliniken, Rückschritt bei der Ambulantisierung
Mit ihren Änderungsanträgen korrigiert die Koalition Teile der Belastungen, die sie erst mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) geschaffen hat. Das ist grundsätzlich begrüßenswert, doch die gleichzeitig geplante Abschaffung der Hybrid-DRGs sorgt für Verunsicherung. Ein Kommentar dazu von Nicole Wortmann, Leiterin des Bereichs Gesundheitsmarkt bei der apoBank.