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Koalitionsvertrag: Veränderungen und Reform der Honorare auf der Agenda

Blog-Eintrag -

Koalitionsvertrag: Veränderungen und Reform der Honorare auf der Agenda

Von Daniel Zehnich, Leiter Gesundheitsmärkte und –politik

Was bei der Wahl im September letzten Jahres noch vergleichsweise unterrepräsentiert war, ging mit den Verhandlungen zur Großen Koalition (GroKo) zuletzt in die Verlängerung: Das Thema Gesundheit zählte offensichtlich zu den Aspekten, die zwischen CDU/CSU und SPD besonders herausfordernd zu verhandeln waren. Mit Blick auf die vielseitigen Herausforderungen im Gesundheitswesen ist es in der Tat wesentlich, jetzt die Weichen für eine zukunftsfähige Weiterentwicklung des Gesundheitswesens zu stellen. 

Gute Grundlagen werden fortgesetzt

Auch für die mögliche nächste GroKo soll das Patientenwohl Maßstab für die gesundheitspolitischen Entscheidungen sein. Die Freiberuflichkeit wird weiterhin als Stärke unseres Gesundheitswesens betont, der Masterplan Medizinstudium 2020 wird umgesetzt und zusätzliche Pflegeuntergrenzen sollen die Versorgung der Patienten verbessern. Nach langer Zeit steht auch endlich wieder eine gute Botschaft für die Apotheker auf der Agenda: Der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Medikamenten soll nun doch verboten werden. Insofern sehe ich, dass vernünftige Ansätze aus der letzten Legislaturperiode fortgesetzt werden. Ein paar weitere Aspekte bleiben für mich aber spannend:

Strukturveränderungen in Sicht?

Die nächste GroKo will Verbesserungen der sektorenübergreifenden Versorgung erzielen. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll zu weitreichenden Aspekten wie Bedarfsplanung, Zulassung und Honorierung Vorschläge für eine bessere Zusammenarbeit zwischen dem ambulantem und stationären Sektor unterbreiten. Dabei fällt der Digitalisierung eine Schlüsselrolle zu - dies haben auch die Koalitionspartner erkannt und die Digitalisierung nicht nur in diesem Zusammenhang, sondern an verschiedenen Stellen des Vertrages verankert. Der Investitionsbedarf, der aus den neuen technischen Möglichkeiten insbesondere für Krankenhäuser entsteht, wurde erkannt. Es ist vorgesehen, für digitale Anwendungen neue Zulassungswege zu schaffen und u.a. soll die Digitalisierung dazu beitragen, die Bürokratie abzubauen. Besonders begrüßenswert finde ich in dem Zusammenhang, dass auch die Abrechenbarkeit telemedizinischer Leistungen ausgebaut werden soll.

Honorarkommission

Gleichwohl bleiben die Honorarvereinbarungen noch strittig. Hier hat sich die GroKo quasi nochmal vertagt: Eine Honorarkommission soll bis Ende 2019 Vorschläge für „ein modernes Vergütungssystem“ erarbeiten, mit dem Ziel sowohl die bestehenden Regelungen der gesetzlichen als auch der privaten Krankenversicherungen zu reformieren. Unabhängig hiervon wurde als Ziel aufgenommen, für Vertragsärzte das Mindestsprechstundenangebot für gesetzlich Versicherte von 20 auf 25 Stunden zu erhöhen.

24.339

Soweit die jüngst veröffentlichte Zahl der Neueintritte bei der SPD, die möglicherweise das „Zünglein an der Waage“ sein wollen. Anfang März werden die rund 450.000 Mitglieder darüber abstimmen, ob die Große Koalition kommt. Aus meiner Sicht zeigt der aktuelle Koalitionsvertrag an vielen Aspekten für das Gesundheitswesen in die richtige Richtung. Ich bin froh, dass es nicht zu einem Schnellschuss hinsichtlich einer möglichen Angleichung der Honorarsysteme gekommen ist und bin gespannt auf die Arbeit der Kommission.

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